Es ist Zeit: Gebt jungen Menschen eine Stimme!

Von der Schulschließung bis zum Corona-Abitur – in der Corona-Krise hat die Politik viele Entscheidungen über die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinweg getroffen. Ein Problem, dass typisch ist, wenn es um politische Partizipation junger Menschen geht. Wir brauchen ein Grundrecht auf politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen!

18. Oktober 2020

Bei den Jugendpolitiktagen können junge Menschen mitreden und abstimmen. Foto: Foto: Jugendpresse Deutschland / Lucas Bäuml

Es ist Herbst, die Corona-Fallzahlen steigen rasant an und wieder steht Deutschland vor der Frage: Wie soll es weitergehen an den Schulen? Wie bereits im Frühjahr bei den Diskussionen über Homeschooling und Corona-Abitur sind die Stimmen zahlreich, doch eine Perspektive fehlt erneut – die der Betroffenen, nämlich der Kinder und Jugendlichen. So waren zum Beispiel beim Schulgipfel im Kanzlerinnenamt die Jugendlichen der Bundesschülerkonferenz, die obersten Vertreter*innen der Schüler*innen in Deutschland, ausgeschlossen.

Die Corona-Krise verdeutlicht ein Problem, dass sich auch in anderen Bereichen widerspiegelt: Jugendliche werden an politische Debatten, die ihre Lebensrealität und Zukunft direkt oder indirekt betreffen, oft nicht einbezogen. Die meisten politischen Entscheidung werden über ihre Köpfe hinweg getroffen, ohne das ihre Bedürfnisse und Interessen gehört werden. Politikerinnen und Politiker betonen zwar, dass ihnen Jugendbeteiligung wichtig sei. Und angesichts der vielen Beteiligungsprojekte, die von Bund und Ländern finanziert werden, oder Initiativen wie die Jugendstrategie der Bundesregierung scheint dies auch glaubhaft. Doch zeigt das Eingangsbeispiel, dass im Ernstfall echte politische Mitsprache fehlt.

Das liegt erstens an der fehlenden strukturellen Verankerung von Jugendbeteiligung im etablierten, demokratischen System. Aufgrund des Wahlalters ab 18 Jahren hat beispielsweise ein Großteil der Jugend kein Zugang zum wichtigsten Machtinstrument in der repräsentativen Demokratie, um politischen Einfluss nehmen zu können. Zweitens werden Jugendliche noch immer vorrangig als unpolitische Wesen betrachten, die erst einmal politische Partizipation erlernen müssen. Dementsprechend stellt Jugendbeteiligung in erster Line ein pädagogisches Instrument dar, um Demokratiebildung zu betreiben und Politikverdrossenheit entgegen zu wirken; nicht aber ein immanentes demokratisches Grundrecht.

Partizipation ist ein Recht, kein Privileg!

Um politisch mitwirken zu können, sind Jugendliche vom guten Willen der Erwachsenen abhängig. Erwachsene legen fest, wo, wann und in welchem Ausmaß junge Menschen mitreden dürfen. Auf der einen Seite schaffen Erwachsene Angebote für Jugendbeteiligung, auf der anderen Seite stecken sie aber auch die Grenzen dafür ab. So werden Jugendliche zum Beispiel gerne bei kommunalen Projekten mit einbezogen, aber beschränkt sich diese Form der Teilhabe dann erstens meist nur auf „Jugendthemen“ wie der Gestaltung des neuen Skateparks. Und zweitens ist die Teilhabe dann auch oft nur konsultierend, ohne dass den Jugendlichen echte Mitsprache- und Entscheidungskompetenzen eingeräumt wird. Ähnliches lässt sich in der Schule beobachten, wo Schüler*innen eventuell große Gestaltungsfreiheit bei der Organisation des Schulfest haben, doch wenn es um Inhalte im Unterricht geht, ist ihre Meinung nicht gefragt. Und wenn Erwachsene darüber diskutierten, ob die jungen #fridaysforfuture-Aktivist*innen dafür bestraft werden sollen, dass sie dem Unterricht fernbleiben, hängt auch dieses politische Engagement am Wohlwollen der Erwachsenenwelt.

Politische Teilhabe darf sich aber weder auf ausgewählte Felder beschränken, noch darf es ein Privileg sein. Das Recht auf Partizipation ist der Kern jeder Demokratie. Es wird Zeit, dass politische Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen strukturell zu stärken! Kinder und Jugendliche müssen ein Grundrecht auf politische Partizipation haben. Ein Recht, dass zwingend im Grundgesetz verankert werden muss.

Politische Teilhabe für mehr Gleichberechtigung!

Ein solches Recht existiert noch nicht. Bisher am nächsten kommt dem der Artikel 12 zur „Berücksichtigung des Kinderwillens“ der UN-Kinderrechtskonvention. Darin versichern die Vertragsstaaten dem Kind das Recht zu, seine eigene Meinung „in allen das Kind berührende Angelegenheiten frei zu äußeren“ und die Meinung des Kindes „angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ einzubeziehen. Damit wird Kindern und Jugendlichen gewährt, dass sie bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitentscheiden können und ihre Wünsche, Ängste und Meinungen berücksichtigt werden. Zum Beispiel garantiert es das Recht, dass der Wille des Kindes beim Streit um das Sorgerecht vor Gericht gehört und beachtet wird.

Das Grundrecht auf politische Partizipation geht aber über den Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention hinaus. Indem politische Teilhabe im Grundgesetz verankert ist, stärkt es die Gleichberechtigung junger Menschen in der Gesellschaft. Junge Menschen erhalten ein allgemeines politisches Mitbestimmungsrecht. Dazu muss das Recht sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung zu allen gesellschaftlichen und politischen Fragen frei und vor allem öffentlich äußern können.  Zudem muss es jungen Menschen die Möglichkeit für direkte Mitwirkung auf das tagespolitische Geschehen einräumen und gewähren, dass sich ihr Wille gleichberechtigt im repräsentativen demokratischen System widerspiegelt.

Wahlalter runter, mehr Jugend wagen!

Damit verbunden ist die Forderung, dass das Wahlalter heruntergesetzt wird. Denn während die Deutschen einerseits wählen gehen können, bis sie tot sind, dürfen Jugendliche andererseits erst mit 18 Jahren ihr Kreuzchen für eine Partei setzen. Einem Großteil der Jugendlichen wird somit nicht nur das wichtigste Machtinstrument verwehrt, um politischen Einfluss zu nehmen. Die Stimmen der wahlberechtigten Jugendlichen fallen aufgrund der demographischen Struktur der Gesellschaft an der Urne auch nur kaum bis gar nicht ins Gewicht. Das fördert Ungleichheit in der politischen Einflussnahme. Mit einem Wahlalter ab 16 oder – wie manche Jugendverbände fordern – ab 14 Jahren kann man dieser Ungleichheit zumindest etwas entgegenwirken.

Des Weiteren kann ein Grundrecht für politische Partizipation durchsetzen, dass die Stimmen junger Menschen stärker in politischen Institutionen integriert und beachtet werden. Jugendliche müssen viel mehr in Gremien, Kuratorien, Beratungsausschüssen oder Expert*innenrunden repräsentiert sein. Insbesondere, wenn es um Entscheidungen geht, die die Lebenswelt der jungen Menschen betreffen. Wenn das Bundesjugendkuratorium (BJK) größtenteils aus Mitgliedern besteht, deren Jugendzeit schon viele hundert Monde zurück liegt, läuft etwas falsch.

Mehr aus nur „ausgelagerter Lebenskundeunterricht“!

Junge Menschen interessieren sich für Politik und sie wollen Politik mitgestalten. Die #fridaysforfuture-Proteste sind ein lebendiges Beispiel dafür. Es wird Zeit, dass politische Partizipation nicht nur als „ausgelagerter Lebenskundeunterricht“ anerkannt wird, sondern die Stimmen der jungen Leute gleichwertig in den öffentlichen Diskurs mit eingehen und inhaltlich diskutiert werden. Wir können uns nicht leisten, die Generation von morgen bei den Fragen der Zukunft zu ignorieren!


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